Pflicht für Jugendtrainerinnen und
Der SC Arcadia Messestadt München e.V. verlangt seit 01.12.2015 von allen Trainerinnen und Trainern der Jugendabteilungen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.
Bereits zum 01.01.2010 wurde das erweiterte Führungszeugnis insbesondere für ehrenamtliche Mitglieder von Vereinen durch Inkrafttreten des § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) gesetzlich normiert. Zum 01.01.2012 ist bundesweit das Bundeskinderschutzgesetz sowie die damit verbundenen Änderungen des § 72a SGB VIII in Kraft getreten.
Einige Bundesländer wie z.B. Berlin, Hamburg und Sachsen hatten dies per Landesgesetz zum 01.01.2012 gleich landesweit umgesetzt. In Bayern wurde die Kompetenz auf die Jugendämter der Landratsämter bzw. kreisfreien Gemeinden übertragen, was manchen Jugendämter in dessen Kommunen umgesetzt haben - so z.B. Landkreis Ebersberg oder die Stadt Kempten.
Die Stadt München verlangt von ihren ehrenamtlichen Mitarbeitern seit dem 01.01.2014 ein solches Zeugnis.
Die hier gegenständliche Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine präventive Maßnahme um potenzielle Tätern den Zugang zu Kindern und Jugendlichen zu erschweren.