Verein
Jugendschutz
Das erweiterte Führungszeugnis:
Pflicht für Jugendtrainerinnen und
Jugendtrainer des SC Arcadia
Messestadt München e.V.

Der SC Arcadia Messestadt München e.V. verlangt seit 01.12.2015 von allen Trainerinnen und Trainern der Jugendabteilungen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.

Bereits zum 01.01.2010 wurde das erweiterte Führungszeugnis insbesondere für ehrenamtliche Mitglieder von Vereinen durch Inkrafttreten des § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) gesetzlich normiert. Zum 01.01.2012 ist bundesweit das Bundeskinderschutzgesetz sowie die damit verbundenen Änderungen des § 72a SGB VIII in Kraft getreten.
Einige Bundesländer wie z.B. Berlin, Hamburg und Sachsen hatten dies per Landesgesetz zum 01.01.2012 gleich landesweit umgesetzt. In Bayern wurde die Kompetenz auf die Jugendämter der Landratsämter bzw. kreisfreien Gemeinden übertragen, was manchen Jugendämter in dessen Kommunen umgesetzt haben - so z.B. Landkreis Ebersberg oder die Stadt Kempten.
Die Stadt München verlangt von ihren ehrenamtlichen Mitarbeitern seit dem 01.01.2014 ein solches Zeugnis.

Der SC Arcadia Messestadt München e.V. arbeitet aktiv und präventiv gegen sexuellen Missbrauch, sexuelle Gewalt und Übergriffe gegen Kinder und Jugendliche.
Die hier gegenständliche Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine präventive Maßnahme um potenzielle Tätern den Zugang zu Kindern und Jugendlichen zu erschweren.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.